Stand: Oktober 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Software craftgo.
Anbieter: craftgo - PalatinAI Consulting
Inhaber: Kevin Rosenow
Mühlturmstr. 6
67346 Speyer
E-Mail: info@craftgo.de
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Software-as-a-Service-Dienstleistungen (SaaS) bezüglich der Software „craftgo", die zwischen dem Anbieter und dem Kunden (nachfolgend „Nutzer" genannt) geschlossen werden.
(2) Ausschließlicher B2B-Verkehr
Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB). Der Nutzer bestätigt mit dem Vertragsschluss, dass er die Dienste für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit in Anspruch nimmt.
(3) Abweichende Bedingungen
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Nutzer verwendet werden, erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Text- oder Schriftform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender AGB des Nutzers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Grundlegende Leistung
Der Anbieter stellt dem Nutzer die cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) „craftgo" zur Verfügung. craftgo ist ein Terminbuchungs-, Projekt- und Angebotssystem, das speziell für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe entwickelt wurde. Die Bereitstellung erfolgt über das Internet; eine physische Überlassung der Software findet nicht statt.
(2) Kernfunktionen der Software
Der konkrete Funktionsumfang von craftgo richtet sich nach dem jeweils vom Nutzer gebuchten Leistungspaket. Zu den grundsätzlichen Kernfunktionen gehören:
- Buchungsstrecke für Endkunden: Einbindung einer digitalen Buchungsseite, über die Endkunden des Nutzers Leistungen, Einsatzorte und Termine anfragen und verbindlich buchen können, einschließlich Rückruf- und Anfrageformular.
- Terminvergabe entlang der Route: Die Software berechnet im Hintergrund auf Basis von Drittanbieter-Schnittstellen (z. B. Google Maps Platform) voraussichtliche Fahrzeiten, Rüstzeiten und Distanzen zu bestehenden Terminen, um dem Endkunden logistisch sinnvolle Zeitfenster vorzuschlagen.
- Kalender-Synchronisation: Eine bidirektionale Schnittstelle zu gängigen Kalender-Systemen (z. B. Google Kalender, Microsoft Outlook), um Doppelbuchungen zu vermeiden und gebuchte Termine direkt in den Kalender des Nutzers zu übertragen.
- Projekte und Kundenakte: Anlage von Projekten aus Buchungen heraus, Ablage von Terminen, Dokumenten, Fotos und Notizen sowie Verwaltung des Projektstatus.
- Angebote und digitale Unterschrift: Erstellung von Angeboten aus einem vom Nutzer gepflegten Produkt- und Preiskatalog, Versand an den Endkunden sowie elektronische Annahme durch Unterschrift des Endkunden.
- Rechnungen und Zahlungen: Erstellung und Versand von Rechnungen, Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen,
Stornos und Rechnungskorrekturen, Erfassung von Zahlungseingängen, Mahnwesen sowie Exporte für die Steuerberatung (z. B. DATEV-Format). Festgeschriebene Rechnungsbelege werden unveränderbar archiviert (§ 5a).
- Team- und Zeitverwaltung: Hinterlegung von Mitarbeitern, deren Leistungen, Startadressen, Arbeitszeiten und Abwesenheiten als Grundlage der Verfügbarkeitsberechnung.
- Dashboard: Ein zugangsgeschützter Bereich (mittels passwortlosem E-Mail-Login / Magic-Link-Verfahren) für den Nutzer zur Verwaltung von Leistungen, Einsatzzeiten, Team-Einstellungen, Buchungen, Projekten und Angeboten.
(3) Leistungen von Drittanbietern und Schnittstellen
craftgo nutzt für die Berechnung von Routen und Entfernungen sowie für die Kalender-Synchronisation externe Schnittstellen (z. B. Google Maps Platform, Google Calendar API, Microsoft Graph API). Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die hundertprozentige Richtigkeit der berechneten Fahrzeiten, da diese von unvorhersehbaren Faktoren (Stau, Sperrungen, Wetter) abhängig sind. Ebenso übernimmt der Anbieter keine Haftung für Ausfälle, die durch Störungen in den Systemen dieser Drittanbieter verursacht werden.
(4) Mitwirkungspflichten und Eigenverantwortung des Nutzers
craftgo stellt lediglich die technische Plattform zur Verfügung.
- Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm angebotenen Leistungen, seine Preise und die über craftgo geschlossenen Verträge mit seinen Endkunden rechtmäßig sind. Das gilt insbesondere für Angebote, die über das Angebotsmodul erstellt und elektronisch angenommen werden.
- Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, einen datenschutzkonformen Kalender-Dienst an craftgo anzubinden. Die Nutzung privater, kostenloser Kalender-Accounts für die Speicherung von Endkundendaten geschieht auf eigene rechtliche Verantwortung des Nutzers.
- Der Anbieter empfiehlt dem Nutzer ausdrücklich die Verwendung eines geschäftlichen Google-Workspace- oder Microsoft-365-Business-Accounts für die Kalender-Integration. Nur dort kann der Nutzer den Speicherort seiner Daten datenschutzkonform beschränken und einen standardisierten Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem jeweiligen Anbieter schließen. Die Nutzung kostenloser, privater Konten (z. B.
@gmail.com- oder@outlook.com-Adressen) für die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Endkundendaten erfolgt auf alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung des Nutzers. - Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die datenschutzrechtlich erforderlichen Hinweise und Einwilligungen gegenüber seinen Endkunden einzuholen. Das gilt insbesondere für die Marketing-Einwilligung in der Buchungsstrecke.
(5) Kalender-Integration (OAuth)
Zur vollen Nutzung der Software kann der Nutzer sein bestehendes Google- oder Microsoft-/Outlook-Konto über das jeweilige OAuth-Verfahren mit craftgo verknüpfen. Der Nutzer erteilt craftgo hiermit die ausdrückliche Erlaubnis, in seinem Auftrag auf Kalenderdaten (Lese- und Schreibzugriff) zuzugreifen, um die vertraglich vereinbarte Terminvergabe- und Synchronisationsfunktion bereitzustellen. Der Nutzer kann diese Berechtigung jederzeit in den Sicherheitseinstellungen seines Google- bzw. Microsoft-Kontos oder im craftgo-Dashboard widerrufen.
§ 3 Account-Erstellung und Sperrung
(1) Account-Erstellung
Die Registrierung und Einrichtung des Accounts erfolgt nicht automatisiert (Self-Service), sondern wird nach einem persönlichen Erstgespräch und Vertragsschluss ausschließlich durch den Anbieter vorgenommen. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Vorbereitung die erforderlichen Daten (z. B. Firmenname, Rechnungsadresse, E-Mail) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(2) Sperrung des Accounts
Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugang des Nutzers zur Software vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen.
- Missbräuchlicher Nutzung der Software (z. B. Spamming, illegale Inhalte).
- Einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht.
Der Anbieter wird den Nutzer über eine geplante Sperrung - sofern zumutbar - vorab per E-Mail informieren. Die Zahlungspflicht des Nutzers bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Tarifstruktur
Die Vergütung setzt sich aus einer einmaligen Einrichtungs- und Bereitstellungsgebühr sowie einer monatlich wiederkehrenden Nutzungsgebühr zusammen. Die Höhe richtet sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung
- Erstrechnung: Die einmalige Einrichtungsgebühr sowie die Nutzungsgebühr für den ersten Vertragsmonat werden dem Nutzer per Rechnung (z. B. als PDF) zugestellt. Diese Rechnung ist sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Anbieter behält sich vor, mit der technischen Einrichtung des Accounts erst nach vollständigem Zahlungseingang zu beginnen.
- Folgezahlungen: Ab dem zweiten Vertragsmonat erfolgen Abrechnung und Einzug der monatlichen Nutzungsgebühr automatisiert über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Nutzer verpflichtet sich, hierfür im Rahmen der Einrichtung ein gültiges Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift) bei Stripe zu hinterlegen und dieses aktuell zu halten.
(3) Archiv-Abo
Das optionale Archiv-Abo nach § 5a Abs. 4 kostet 4,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer je monatlichem Abrechnungszeitraum; Abrechnung und Einzug erfolgen über Stripe. Beginn, Abrechnungstag und Kündigungstermin werden vor dem Abschluss angezeigt. Wird das Archiv-Abo während der Kündigungsfrist abgeschlossen, beginnt die Zahlungspflicht frühestens am Tag nach dem Ende des Nutzungsvertrags. Ein verkürzter letzter Abrechnungszeitraum wird höchstens anteilig berechnet. Für eine Verlängerung nach § 5a Abs. 4 gilt derselbe Preis. Der Lese- und Exportzeitraum nach § 5a Abs. 1 ist kostenlos.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Vertragslaufzeit und Modelle
Der Vertrag wird, sofern nicht individuell anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und monatlich abgerechnet.
- Monats-Modell: Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des jeweils laufenden Leistungsmonats gekündigt werden.
- 12-Monats-Modell: Wählt der Nutzer optional einen Vertrag mit 12-monatiger Mindestlaufzeit (gegen eine reduzierte Einrichtungsgebühr), so kann dieser Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat und ist danach monatlich kündbar.
(2) Form der Kündigung
Die Kündigung kann durch den Nutzer jederzeit selbstständig über das Kundenportal (Stripe Customer Portal) durchgeführt werden oder in Textform (z. B. per E-Mail an info@craftgo.de) erfolgen.
(3) Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Was nach Beendigung des Vertrages mit dem Account und den Daten des Nutzers geschieht, regeln § 5a und § 5b. Einzelheiten zur Löschung der im Auftrag verarbeiteten Endkundendaten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
§ 5a Vertragsende, Datenexport und Archiv-Abo
(1) Lese- und Exportzeitraum
Nach jeder Beendigung des Vertrages erhält ausschließlich der Inhaber für 30 Tage einen Lesezugang zu den vorhandenen Rechnungsdaten einschließlich der Exportfunktionen, insbesondere des Export-Pakets mit Rechnungsbelegen und Buchungsdaten; das gilt unabhängig davon, ob Rechnungen erstellt wurden. Andere Datenbereiche sind in diesem Zugang nicht einsehbar. Die übrigen Daten (insbesondere Kundenakte, Dokumente, Zeiterfassung und Terminbuchungen) gibt der Anbieter auf Anforderung in Textform, die innerhalb dieses Zeitraums eingeht, in einem gängigen maschinenlesbaren Format heraus. Der Anbieter erinnert den Inhaber am letzten Vertragstag und sieben Tage vor Ablauf dieses Zeitraums per E-Mail. Danach löscht der Anbieter die Daten nach Maßgabe des AVV, soweit kein Archiv-Abo nach Abs. 4 besteht. Für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter gilt zusätzlich § 5b.
(2) Aufbewahrungspflicht des Nutzers
Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Rechnungen, Buchungsbelege und sonstige steuerlich relevante Unterlagen (insbesondere § 147 AO, § 14b UStG, § 257 HGB) treffen allein den Nutzer. Endet der Vertrag, ist der Nutzer selbst dafür verantwortlich, diese Unterlagen rechtzeitig vollständig zu exportieren und bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist gesetzeskonform aufzubewahren. Bei einem Wechsel des Systems müssen die erforderlichen Möglichkeiten zum Datenzugriff und zur Auswertung erhalten bleiben; ein Dateiexport allein genügt dafür nicht in jedem Fall. Ein Archiv-Abo nach Abs. 4 ersetzt die eigene Aufbewahrung über sein Ende hinaus nicht.
(3) Gesperrte Rechnungsbelege
Festgeschriebene Rechnungsbelege (PDF) werden mit einer technisch nicht verkürzbaren Sperrfrist bis zum 31. Dezember des zehnten Jahres nach ihrer Ausstellung gespeichert, also länger als die gesetzliche Mindestfrist von acht Jahren. Weder der Nutzer noch der Anbieter kann sie vorher löschen oder ändern. Nach dem Ende der Zugänge nach Abs. 1 bzw. Abs. 4 hat niemand mehr einen Benutzerzugang zu diesen Belegen; der Anbieter gibt sie dem Nutzer bis zum Ende der Sperrfrist auf Anforderung in Textform heraus. Sie werden automatisch gelöscht, sobald die Sperrfrist abgelaufen ist und der Vertrag, ein Archiv-Abo und die anschließende Rückgabephase beendet sind. Sie ersetzen nicht die eigene Aufbewahrung nach Abs. 2.
(4) Archiv-Abo
Der Nutzer kann ein Archiv-Abo abschließen, schon während der Kündigungsfrist oder innerhalb des Zeitraums nach Abs. 1. Es beginnt frühestens am Tag nach Vertragsende. Während des Archiv-Abos hat ausschließlich der Inhaber einen Lesezugang zu den Rechnungsdaten (Rechnungen, Anlagen, Zahlungen, Mahnungen und die Kunden- und Auftragsdaten, auf die sie sich beziehen) einschließlich der Exportfunktionen und des Prüfermodus (§ 8a); neue Daten können nicht angelegt und bestehende nicht geändert werden. Das Archiv-Abo endet automatisch mit Ablauf des 31. Dezember des fünften Kalenderjahres, das auf das Vertragsende folgt; der Anbieter erinnert 30 Tage vorher per E-Mail. Der Nutzer kann es jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Läuft bei Ende des Archiv-Abos eine Außenprüfung, verlängert der Anbieter es auf Antrag des Nutzers in Textform bis zu deren Abschluss, längstens bis zum 31. Dezember des elften Kalenderjahres nach Vertragsende. Nach dem Ende des Archiv-Abos gilt Abs. 1 entsprechend.
(5) Fortsetzung des Vertrages
Während des Zeitraums nach Abs. 1 und während eines Archiv-Abos kann der Nutzer den Vertrag zu den dann geltenden Konditionen fortsetzen. Seine noch vorhandenen Daten stehen ihm dann wieder zur Verfügung.
§ 5b Wechsel zu einem anderen Anbieter
(1) Wechselverlangen
Der Nutzer kann jederzeit in Textform verlangen, dass seine exportierbaren Daten zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Umgebung übertragen werden; das Verlangen kann mit der Kündigung verbunden werden. Die Kündigungsfristen nach § 5 bleiben unberührt; sie betragen höchstens zwei Monate.
(2) Übergangszeitraum
Ab dem Verlangen unterstützt der Anbieter den Wechsel bis zu 30 Kalendertage lang (Übergangszeitraum), erbringt in dieser Zeit seine vertraglichen Leistungen weiter und stellt die Daten nach Abs. 3 bereit. Ist dieser Zeitraum technisch nicht einzuhalten, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Werktagen nach dem Verlangen mit Begründung mit und nennt einen anderen Zeitraum von höchstens sieben Monaten.
(3) Exportierbare Daten
Exportierbar sind alle vom Nutzer, seinen Beschäftigten und seinen Endkunden eingegebenen oder in der Software erzeugten Daten, insbesondere Kunden-, Projekt-, Angebots-, Rechnungs-, Termin- und Zeiterfassungsdaten sowie Dokumente und Fotos, in gängigen maschinenlesbaren Formaten (CSV, JSON, PDF oder Originaldatei). Nicht dazu gehören der Quellcode, interne Betriebs- und Sicherheitsdaten des Anbieters sowie Daten, deren Herausgabe Rechte Dritter oder Geschäftsgeheimnisse des Anbieters verletzen würde.
(4) Abruf und Löschung
Nach dem Übergangszeitraum stehen die Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Danach löscht der Anbieter sie vollständig nach § 5a und dem AVV, soweit keine Aufbewahrung nach § 5a Abs. 3 oder ein Archiv-Abo besteht. Der Anbieter informiert den Nutzer über bekannte Risiken für die Fortführung der Dienste während des Wechsels.
(5) Kosten
Der Wechsel und die Datenübertragung sind für den Nutzer kostenlos. Weitergehende Rechte nach der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) bleiben unberührt.
§ 6 Service Level Agreement (SLA) und Wartung
(1) Verfügbarkeit
Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit der Software von 99,0 % im Jahresmittel.
(2) Ausnahmen von der Verfügbarkeit
Von dieser garantierten Verfügbarkeit ausdrücklich ausgenommen sind Zeiten der Nicht-Erreichbarkeit, die auf Faktoren beruhen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen. Dies umfasst insbesondere:
- Ausfälle oder Störungen von Drittanbieter-Schnittstellen (z. B. Google, Microsoft, Stripe).
- Höhere Gewalt, Streiks oder Störungen der allgemeinen Internet-Infrastruktur.
- Geplante Wartungsarbeiten.
(3) Wartungsfenster
Der Anbieter ist berechtigt, die Software zur Durchführung von Updates, Sicherheits-Patches oder Systemwartungen vorübergehend offline zu nehmen (Wartungsfenster). Diese Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, in nutzungsarmen Zeiten (nachts oder an Wochenenden) durchgeführt.
§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Einräumung von Nutzungsrechten
Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software „craftgo" für seine eigenen internen Geschäftszwecke über das Internet zu nutzen.
(2) Beschränkungen
Dem Nutzer ist es ausdrücklich untersagt:
- Die Software zu vermieten, zu verkaufen oder in sonstiger Weise Dritten (außer den eigenen Endkunden im Rahmen der Buchungsstrecke) entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
- Den Quellcode der Software zu kopieren, zu modifizieren, zu dekompilieren (Reverse Engineering) oder abgeleitete Werke davon zu erstellen.
Zulässig bleibt die bestimmungsgemäße Nutzung des Prüfermodus durch Prüfer der Finanzverwaltung sowie die Mitwirkung beauftragter steuerlicher Berater.
Der Anbieter verbleibt alleiniger Inhaber aller Rechte, Titel und Interessen (inklusive aller Urheber- und Markenrechte) an der Software und dem zugrundeliegenden Code.
(3) Daten des Nutzers
Alle vom Nutzer und seinen Endkunden eingegebenen Daten (insbesondere Kunden-, Projekt-, Angebots- und Termindaten) verbleiben im Eigentum des Nutzers. Der Anbieter nutzt diese Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Da der Nutzer im Rahmen der Nutzung von craftgo personenbezogene Daten seiner eigenen Kunden (Endkunden) verarbeitet, ist er datenschutzrechtlich der „Verantwortliche" und der Anbieter der „Auftragsverarbeiter" im Sinne der DSGVO. Die Parteien schließen hierfür zwingend einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV wird vor Beginn der Auftragsverarbeitung im Dashboard elektronisch abgeschlossen und regelt die Details der Datenverarbeitung und die technischen Schutzmaßnahmen. Neue Fassungen des AVV teilt der Anbieter nach dessen Regeln mit; Module mit neuen oder wesentlich geänderten Verarbeitungen schaltet der Anbieter erst frei, wenn der Nutzer die jeweils aktuelle Fassung angenommen hat.
§ 8a Datenzugriff der Finanzverwaltung
(1) Verantwortung des Nutzers
Der Nutzer bleibt gegenüber der Finanzverwaltung allein verantwortlich für die Ordnungsmäßigkeit seiner Buchführung und Aufzeichnungen, einschließlich seiner Verfahrensdokumentation. craftgo ist kein Buchhaltungsprogramm und ersetzt keine steuerliche Beratung.
(2) Funktionen der Software
Für den Datenzugriff der Finanzverwaltung (§ 147 Abs. 6 AO) stellt craftgo bereit: einen Prüfermodus, den der Inhaber befristet startet und in dem eine prüfende Person die Daten am Gerät des Nutzers nur lesen kann; Auswertungen mit Filtern, Summen und CSV-Export; sowie ein Export-Paket zur Überlassung der Daten auf einem Datenträger.
(3) Mitwirkung des Anbieters
Verlangt die Finanzbehörde Zugriff auf Daten, die der Anbieter für den Nutzer speichert, unterstützt der Anbieter den Nutzer auf dessen Anforderung in Textform: Er gewährt im erforderlichen Umfang Einsicht, stellt Daten in maschinell auswertbarer Form bereit und unterstützt durch mit dem System vertraute Personen. Eigene gesetzliche Pflichten des Anbieters gegenüber der Finanzbehörde bleiben unberührt; erhält er eine Anforderung unmittelbar, informiert er den Nutzer unverzüglich, soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Nutzer teilt eine Anforderung so früh wie möglich mit. Der Anbieter hält verbindliche Fristen der Behörde ein und stimmt sich bei absehbaren Hindernissen unverzüglich mit dem Nutzer ab.
(4) Kosten
Die Funktionen nach Abs. 2 sind im Leistungsumfang enthalten. Zusätzliche Unterstützung nach Abs. 3 rechnet der Anbieter zu einem vor ihrer Beauftragung in Textform vereinbarten Stundensatz ab; er nennt vorher den voraussichtlichen Aufwand und informiert über wesentliche Überschreitungen. Leistungen zur Behebung eigener Fehler des Anbieters werden nicht berechnet. Die gesetzliche Kostentragung nach § 147 Abs. 6 AO bleibt unberührt.
§ 9 Gewährleistung (Mängelhaftung)
(1) Aktuelle Version
Der Anbieter stellt die Software in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Es wird keine Gewährleistung für eine bestimmte Beschaffenheit oder die Kompatibilität mit individuellen IT-Systemen des Nutzers übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Haftungsausschluss für anfängliche Mängel
Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der Software (gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anbieter haftet für Mängel nur, soweit er diese zu vertreten hat.
(3) Meldepflicht
Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter auftretende Softwarefehler unverzüglich in Textform zu melden. Der Anbieter wird erhebliche Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben.
§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Kardinalpflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf.
(3) Ausschluss von Folgeschäden
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Folgeschäden (z. B. wenn ein Endkunde aufgrund eines Routen- oder Terminfehlers abspringt).
(4) Datenverlust
Die Haftung des Anbieters für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der eingetreten wäre, wenn der Nutzer regelmäßige und gefahrentsprechende Sicherungskopien angefertigt hätte.
§ 11 Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und das Firmenlogo des Nutzers (sowie gegebenenfalls den Link zur Website des Nutzers) auf der eigenen Internetpräsenz (craftgo.de) sowie in Werbematerialien als Referenz kostenfrei zu verwenden. Der Nutzer kann dieser Verwendung jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) für die Zukunft widersprechen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag und alle damit zusammenhängenden Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Gerichtsstand
Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (Speyer).
(3) Änderungen der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Funktionserweiterungen der Software) zu ändern. Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen, insbesondere der Leistungen, Preise, Haftung, Laufzeit, Kündigungsrechte, Mitwirkungspflichten sowie der Rückgabe- und Löschbedingungen, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers wirksam; der Anbieter übermittelt vorab den vollständigen Änderungstext und den vorgesehenen Geltungsbeginn. Sonstige Änderungen, die keine wesentlichen Vertragsbedingungen verändern und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Nutzers verschieben, teilt der Anbieter spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten diese Änderungen als akzeptiert. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(4) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
