Heizungsförderung 2026: Der neue Förderrechner vom ZVSHK

craftgo Kurz gesagt
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die Heizungsförderung. Um SHK-Betrieben die Beratung zu erleichtern, hat der ZVSHK am 30. Juli 2026 einen kostenlosen Online-Rechner veröffentlicht. Das Tool ermittelt für Kunden in wenigen Sekunden, ob sich der BEG-Zuschuss der KfW oder der Steuerbonus nach § 35c EStG mehr lohnt.
Die Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben sich zum 21. Juli 2026 erneut geändert. Wer als SHK-Betrieb heute eine neue Heizung verkauft, verbringt oft mehr Zeit mit dem Erklären der aktuellen Fördersätze als mit der technischen Beratung zur eigentlichen Wärmepumpe. Kunden sind verunsichert und wollen vor der Unterschrift genau wissen, mit welcher finanziellen Entlastung sie konkret rechnen können. Die ständigen politischen Richtungswechsel haben zu einer massiven Investitionszurückhaltung geführt. Genau hier setzt ein neues Werkzeug an, das den Alltag im Fachbetrieb deutlich entlastet und die Beratungssicherheit wiederherstellt.
Warum die Förderberatung für Handwerker zum Risiko wird
In den letzten Jahren hat sich eine Erwartungshaltung bei Eigenheimbesitzern verfestigt: Der Heizungsbauer soll nicht nur die alte Anlage demontieren und die neue fachgerecht installieren, er soll am besten auch noch als Finanz- und Steuerberater fungieren. Das ist für Betriebe gleich in zweifacher Hinsicht problematisch. Zum einen kostet es wertvolle Arbeitszeit, sich durch die ständig wechselnden KfW-Merkblätter und BAFA-Richtlinien zu wühlen. Diese Zeit fehlt auf der Baustelle oder bei der eigentlichen Terminplanung.
Zum anderen birgt es handfeste Haftungsrisiken. Sagt ein Betrieb einem Kunden einen bestimmten Fördersatz fest zu und die KfW lehnt den Antrag später teilweise ab – etwa weil das Einkommen falsch berechnet wurde oder ein Stichtag verpasst wurde –, ist der Ärger programmiert. Oft drohen dann rechtliche Auseinandersetzungen oder unbezahlte Schlussrechnungen, weil der Kunde die Finanzierungslücke nicht schließen kann. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat dieses Problem erkannt und am 30. Juli 2026 einen kostenlosen Online-Rechner veröffentlicht, der diese rechtliche Grauzone auflöst.
So funktioniert der ZVSHK-Förderrechner im Detail
Das neue Online-Tool liefert innerhalb weniger Sekunden verlässliche Richtwerte für die mögliche Förderung. Er ist speziell für den Heizungstausch im selbstgenutzten Einfamilienhaus konzipiert und fragt gezielt genau die Parameter ab, die für die neuen BEG-Richtlinien ab Juli 2026 entscheidend sind. Das Tool ist über die Verbandswebsite zvshk.de/beg sowie das Endkundenportal wasserwaermeluft.de erreichbar.
Der Nutzer wird Schritt für Schritt durch einen einfachen Fragenkatalog geführt. Er gibt unter anderem ein:
- Die geplante neue Heizungsart: Handelt es sich um eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung, Solarthermie oder den Anschluss an ein Wärme- oder Fernwärmenetz?
- Den Angebotspreis des Fachbetriebs: Hier wird die Bruttosumme eingetragen, die laut Kostenvoranschlag anfällt.
- Details zur Alt-Heizung: Womit wurde bislang geheizt (Gas, Öl, Kohle, Nachtspeicher)? Besonders wichtig ist die Frage, ob die alte Heizung noch voll funktionsfähig war. Nur bei funktionsfähigen Anlagen greift der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus.
- Das Haushalts-Jahreseinkommen: Abgefragt wird das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Das ist ein wichtiger Unterschied, der von Kunden oft verwechselt wird.
- Die Familiensituation: Lebt ein minderjähriges Kind dauerhaft im Haushalt? Diese Angabe ist für den neuen Familienzuschlag relevant.
Auf Basis dieser konkreten Daten berechnet das Tool nicht nur den voraussichtlichen direkten Investitionszuschuss der KfW, sondern stellt dem Ergebnis auch noch eine Alternative gegenüber: Es zeigt, ob eine steuerliche Geltendmachung der Modernisierungskosten am Ende vielleicht lukrativer wäre.
So sieht der Rechner aus

BEG-Zuschuss oder Steuerbonus? Der direkte Vergleich
Viele Hausbesitzer wissen nicht, dass sie sich zwischen zwei grundverschiedenen Wegen der staatlichen Unterstützung entscheiden müssen. Die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) und die direkte BEG-Förderung durch die KfW dürfen für dieselbe Maßnahme nicht miteinander kombiniert werden. Das hat der Gesetzgeber klar ausgeschlossen.
| Merkmal | BEG-Heizungsförderung (KfW) | Steuerermäßigung (§ 35c EStG) |
|---|---|---|
| Art der Entlastung | Direkter Zuschuss (Überweisung) nach Abschluss der Maßnahme | Reduzierung der Einkommensteuer über einen Zeitraum von 3 Jahren |
| Einkommensabhängigkeit | Ja, Einkommensbonus bis zu 40 Prozent bei geringerem Einkommen | Nein, der Steuersatz oder das Gehalt spielen für den Prozentsatz keine Rolle |
| Zusatzboni | Klimageschwindigkeitsbonus und spezieller Familienbonus möglich | Keine Boni, pauschal 20 Prozent der Kosten |
| Maximal förderfähige Kosten | 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (sukzessive sinkend) | 200.000 Euro pro Objekt (gilt für alle energetischen Maßnahmen zusammen) |
Für einen Haushalt mit hohem Einkommen und einer teuren Gesamtsanierung, die weit über die 28.000-Euro-Grenze der KfW hinausgeht, kann der Steuerbonus der bessere Weg sein. Hier können über drei Jahre hinweg bis zu 40.000 Euro an Steuern gespart werden. Für Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen und dem reinen Heizungstausch ist meist der direkte KfW-Zuschuss attraktiver, da hier in der Spitze bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden. Das ZVSHK-Tool nimmt Betrieben die Aufgabe ab, diese komplexe Gegenüberstellung selbst vorrechnen zu müssen.
Die neuen Fördergrenzen der KfW ab Juli 2026 auf einen Blick
Anfang Juli 2026 sorgte ein vorübergehender Antragsstopp bei der KfW für massive Unruhe im Markt. Der Bund hatte angekündigt, die Heizungsförderung schrittweise zu kürzen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten nun die aktualisierten Rahmenbedingungen der BEG. Die wichtigste Nachricht vorweg: Der maximale Fördersatz von 80 Prozent bleibt bestehen, allerdings wurden die Grenzen und die Einkommensstaffelung deutlich modifiziert.
Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro gedeckelt. Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die sich kumulieren lassen – solange die 80-Prozent-Grenze nicht überschritten wird.
- Die Grundförderung: Jeder Antragsteller erhält für den förderfähigen Heizungstausch eine pauschale Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
- Der Einkommensbonus: Hier wird nun sehr viel feiner differenziert. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro erhalten einen üppigen Bonus von 40 Prozent. Wer bis zu 40.000 Euro verdient, bekommt noch 30 Prozent zusätzlich. Bei Einkommen bis 50.000 Euro schmilzt der Bonus auf 10 Prozent ab. Wer darüber liegt, geht beim Einkommensbonus leer aus.
- Der neue Familienzuschlag: Haushalte mit Kindern werden bei der Einkommensprüfung entlastet. Die Bemessungsgrenze für das zu versteuernde Haushaltseinkommen erhöht sich pauschal um 10.000 Euro, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Das kann entscheidend sein, um in eine höhere Bonus-Stufe zu rutschen.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus: Wer eine noch funktionsfähige fossile Heizung (zum Beispiel einen alten Gas- oder Ölkessel) vor dem gesetzlichen Enddatum austauscht, wird mit einem Geschwindigkeitsbonus belohnt. Dieser liegt aktuell bei 16 Prozent.
Was die Zahlen nicht sagen
Ein statischer Höchstbetrag von 28.000 Euro täuscht eine Sicherheit vor, die es im neuen Gesetzestext der BEG gar nicht mehr gibt. Das ist der wichtigste Punkt in der Kundenkommunikation: Diese förderfähigen Kosten sind nicht dauerhaft gesetzt, sondern sie werden turnusmäßig abgeschmolzen.
Bereits ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Deckel für die erste Wohneinheit erstmalig um 750 Euro. Danach geht es im Halbjahres-Takt weiter bergab. Das bedeutet: Der Förderhöchstbetrag sinkt jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eines jeden Jahres um weitere 750 Euro. Ende 2030 werden die förderfähigen Ausgaben dann nur noch bei 22.000 Euro liegen. Wer das Projekt Heizungstausch auf die lange Bank schiebt, verliert also mit jedem verstrichenen Stichtag bares Geld.
Ein weiterer Aspekt, den keine Tabelle zeigt: Der Förderrechner des ZVSHK ist ein reines Orientierungswerkzeug. Er ist rechtlich nicht bindend. Die endgültige Zusage und die exakte Fördersumme bestimmt weiterhin ausschließlich die KfW im Rahmen der formellen Antragstellung. Wenn der Kunde falsche Angaben zu seinem Einkommen macht, fällt das Ergebnis im Nachhinein anders aus. Betriebe müssen sich zwingend davor schützen, diese Rechner-Ergebnisse als vertraglich garantierte Nachlässe in ihre Angebote einzubauen. Zudem erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse erst nach Abschluss der Baumaßnahme und dem Einreichen der Verwendungsnachweise. Der Kunde muss die Handwerkerrechnung also zunächst vorfinanzieren.
Meine Einschätzung für die Praxis
In der Praxis sehe ich immer wieder, dass Betriebe stundenlang am Schreibtisch sitzen und selbst Fördersummen für den Kunden ausrechnen, um ein ohnehin knapp kalkuliertes Angebot irgendwie schmackhaft zu machen. Das ist in meinen Augen der falsche Weg. Handwerker sind Techniker und Problemlöser, keine zertifizierten Förderberater der KfW.
Ich empfehle SHK-Betrieben, den Link zum ZVSHK-Rechner ab sofort standardmäßig in jede Angebotsvorlage für einen Heizungstausch aufzunehmen. Machen Sie den Rechner zu Ihrem Werkzeug, ohne sich die Haftung dafür ins Haus zu holen. Schreiben Sie in Ihr Anschreiben einen Satz wie: "Die staatliche Förderung reduziert Ihre tatsächlichen Kosten oft erheblich. Da die genaue Summe von Ihrem persönlichen Einkommen abhängt, bitten wir Sie, Ihre individuellen Förderansprüche tagesaktuell und unverbindlich im offiziellen Rechner des ZVSHK zu prüfen."
Wenn Sie Angebote und Aufträge so strukturieren, dass der Kunde den technischen Preis versteht und ihm gleichzeitig das richtige Werkzeug für die finanzielle Planung an die Hand gegeben wird, sparen Sie sich endlose Rückfragen. Sie nehmen den Druck aus dem Kessel und beschleunigen die Unterschrift. Und falls Sie bei der Kapazitätsplanung längere Vorlaufzeiten haben, haben Sie durch den Hinweis auf die ab 2027 sinkenden Fördersätze sogar ein sachliches Verkaufsargument, um zögerliche Kunden zu einer Entscheidung zu bewegen.
Das sollten Betriebe jetzt tun
Die konsequente Nutzung des neuen ZVSHK-Rechners ist der professionellste Weg, Kunden durch den aktuellen Förderdschungel zu navigieren, ohne eigene Ressourcen zu verbrennen.
- Link im Standardprozess verankern: Ergänzen Sie Ihre Angebotsvorlagen, Ihre E-Mail-Signaturen für den Vertrieb und Ihre Website um den direkten Verweis auf wasserwaermeluft.de oder zvshk.de/beg. Machen Sie es dem Kunden so einfach wie möglich, den Rechner zu finden.
- Kunden für Stichtage sensibilisieren: Nutzen Sie die sinkenden Höchstbeträge ab 2027 aktiv als Verkaufsargument. Wer heute bestellt und den Antrag stellt, sichert sich noch die vollen 28.000 Euro Bemessungsgrundlage.
- Klare Grenzen kommunizieren: Verweisen Sie immer im Kleingedruckten oder im Begleitschreiben darauf, dass nur der offizielle KfW-Zuwendungsbescheid rechtlich bindend ist und der Handwerksbetrieb keinerlei Haftung für die tatsächliche Auszahlung übernimmt.
- Informationsfluss sicherstellen: Ermutigen Sie Ihre Meister und Projektleiter, sich auf den Seiten des ZVSHK über die grundlegenden Mechanismen der neuen BEG auf dem Laufenden zu halten, um im Kundengespräch zumindest die groben Rahmenbedingungen sicher abrufen zu können.
Häufige Fragen
- Wo finde ich den ZVSHK-Förderrechner?
- Der Förderrechner ist kostenlos und für jeden frei zugänglich. Sie finden ihn auf der offiziellen Verbandswebsite unter zvshk.de/beg sowie auf dem Endkundenportal wasserwaermeluft.de. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
- Berechnet das Tool auch die steuerliche Förderung?
- Ja. Das Tool des ZVSHK vergleicht den möglichen BEG-Zuschuss der KfW direkt mit der Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz. Das ist wichtig, da beide Wege nicht kombiniert werden dürfen und der Kunde sich für die lukrativere Option entscheiden muss.
- Ab wann sinken die Förderhöchstbeträge der KfW?
- Die maximal förderfähigen Kosten von aktuell 28.000 Euro sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 Euro. Zögern kostet Bauherren also bares Geld. Ende 2030 wird der Deckel nur noch bei 22.000 Euro liegen.
Quellen
- Heizungsförderung berechnen: Dieses Online-Tool kann helfen - handwerk.com, 2026-08-14. Abgerufen am 14. August 2026.
- ZVSHK-Förderrechner zur neuen BEG Online - Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), 2026-07-30. Abgerufen am 14. August 2026.
- ZVSHK-Förderrechner an aktuelle BEG-Bedingungen angepasst - Gebäude-Energieberater, 2026-08-14. Abgerufen am 14. August 2026.
War dieser Beitrag hilfreich?
Ihre Rückmeldung entscheidet mit, welche Themen wir vertiefen.
Zuletzt geprüft am
Der Entwurf dieses Beitrags wurde von einem KI-Assistenten erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

